Junge Unter­nehmen, Gründung und Betriebs­übernahme

Die Kredite, die Bayern jetzt braucht.
Mit doppelt so großer Förderung

Gründungs- und Wachstums­kredit (GuW)

Unser Förderprogramm für die Gründung von gewerblichen und freiberuflichen Existenzen sowie Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen.  

  • Zielgruppe sind Gründerinnen und Gründer, Nachfolgerinnen und Nachfolger, kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen sowie Angehörige Freier Berufe
  • Darlehenshöchstbetrag jetzt bis zu 20 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Bei nicht ausreichenden Sicherheiten ist eine Haftungsfreistellung der LfA in Höhe von 60 Prozent bei Darlehen von bis zu 5 Mio. Euro möglich
  • Vollständige Finanzierung der förderfähigen Investitionen und Betriebsmittel möglich
  • Vorhaben im GuW-Fördergebiet profitieren von einem nochmals vergünstigten Zinssatz

Weitere Informationen sind hier zu finden. 


Etablierte Unternehmen

Gründungs- und Wachstums­kredit (GuW)

Unser Programm für die Wachstumsinvestitionen und Betriebsmittelbedarfe. Fördern wollen wir alle mittelständischen Unternehmen, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind und ihren Sitz in Bayern haben.  

  • Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler
  • Darlehenshöchstbetrag jetzt bis zu 20 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Bei nicht ausreichenden Sicherheiten ist eine Haftungsfreistellung der LfA in Höhe von 60 Prozent bei Darlehen von bis zu 5 Mio. Euro möglich
  • Finanzierung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen und des Betriebsmittelbedarfs möglich
  • Vorhaben im GuW-Fördergebiet profitieren von einem nochmals vergünstigten Zinssatz 

Universalkredit

Unser zinsgünstiges und schlankes Produkt mit breiten Einsatzmöglichkeiten.

  • Für Unternehmen und Freiberufler mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Mio. Euro
  • Darlehenshöchstbetrag jetzt bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Bei nicht ausreichenden Sicherheiten ist eine Haftungsfreistellung der LfA in Höhe von 60 Prozent bei Darlehen von bis zu 7,5 Mio. Euro möglich
  • Finanzierung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen und des Betriebsmittelbedarfs möglich
  • Flexibles Angebot an Kreditlaufzeiten und Zinsbindungen 

Regionalkredit

Unser Produkt für den ländlichen Raum und den Tourismus.

  • Für kleine und mittlere Unternehmen
  • Von den Bezirksregierungen gewährte Zuschüsse können zur Verbilligung eines Regionalkredits eingesetzt werden
  • Darlehenshöchstbetrag bis zu 10 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Bei nicht ausreichenden Sicherheiten ist eine Haftungsfreistellung der LfA in Höhe von 60 Prozent bei Darlehen von bis zu 2 Mio. Euro möglich
  • Für Investitionen im strukturschwachen bzw. ländlichen Raum oder für Maßnahmen zur Verbesserung des touristischen Angebots in Fremdenverkehrsgebieten 

Weitere Informationen sind hier zu finden.